Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

 
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Wenn internationale Fachkräfte nach Deutschland einreisen möchten, müssen sie normalerweise das Verfahren eigenständig einleiten, d.h. selbst die notwendigen Anträge stellen. Dazu gehören z.B. der Antrag auf Anerkennung der ausländischen Qualifikation und der Visumsantrag. Dies kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Als Unternehmen können sie die Einreise und Einstellung ausländischer Fachkräfte oder werdender Fachkräfte beschleunigen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) ist möglich für Fachkräfte oder angehende Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Anerkennungszwecken einreisen möchten.
 
Als zukünftiger Arbeitgeber können Sie das beschleunigte Verfahren gegen eine Gebühr von 411 € beantragen. Sie können den Antrag entweder bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen oder Sie wenden sich an die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften in Baden-Württemberg (LZF).
Auf der Webseite der LZF können Sie als zukünftiger Arbeitgeber einen Online-Antrag für das beschleunigte Verfahren stellen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mit dem Quick-Check in vier Schritten zu erfahren, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Sie in Betracht kommt.
 
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren brauchen Sie als Arbeitgeber eine Vollmacht der Fachkraft. Sie müssen alle notwendigen Unterlagen an die zuständige Ausländerbehörde oder an die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften in Baden-Württemberg schicken.
Welche Vorteile hat das beschleunigte Verfahren?
Seit dem 01.04.2025 haben Sie als Arbeitgeber die Wahl: Sie können den Antrag entweder bei der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) oder bei der Ausländerbehörde stellen. Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag einreichen, werden Sie von der LZF oder von der Ausländerbehörde zum Verfahren beraten: 
Die LZF/Ausländerbehörde leitet, falls erforderlich, das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikation bei der zuständigen Stelle ein. Sofern erforderlich, holt sie eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Außerdem informiert sie die entsprechende Auslandsvertretung über den Vorgang und erteilt, sobald alle Dokumente vorliegen, unverzüglich eine Vorabzustimmung. 
Die Bearbeitungsfristen verkürzen sich für verschiedene Behörden: 
  • Schnellere Terminierung der Visumsantragstellung: Innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung durch die Ausländerbehörde muss die Auslandsvertretung der Fachkraft einen Termin zur Visumantragstellung vergeben. Außerdem muss sie, wenn der vollständige Antrag vorliegt, über diesen i.d.R. innerhalb von drei Wochen entscheiden.
  • Schnellere Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung der ausländischen Qualifikation: Die zuständigen Stellen sollen innerhalb von zwei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen über die Anerkennung entscheiden.
Wichtig: Voraussetzung für die Einhaltung der Fristen ist, dass alle Unterlagen vollständig sind.
 
Sie möchten Näheres erfahren? 
Auf der Webseite der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) sowie auf Make it in Germany finden Sie einige weiterführende Informationen. Oder Sie nutzen Sie Möglichkeiten einer Beratung durch LZF über die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Beratungshotline für Gesundheits- und Pflegeberufe: (+49) 711 904-39999
Beratungshotline für alle anderen Berufsgruppen: (+49) 711 926-9555 
 
Haben Sie noch Fragen…? Dann melden Sie sich beim Team des Welcome Center Sozialwirtschaft. Wir helfen Ihnen gerne weiter.