Arbeitsrecht

 
Wenn Ihre Bewerbung und Ihr Vorstellungsgespräch erfolgreich waren, dann bekommen Sie eine Zusage. Das heißt, Ihr Chef Arbeitgeber will Ihnen die Stelle geben. Ihr Chef Arbeitgeber und Sie haben dann ein Arbeitsverhältnis.
Dazu machen Sie und Ihr Chef Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag stehen alle Rechte und Pflichten. Er ist die Basis für Ihr Arbeitsverhältnis. Lesen Sie den Arbeitsvertrag genau durch, bevor sie ihn unterschreiben. Fragen Sie Ihren Chef Arbeitgeber, falls Sie etwas nicht verstehen. Oder suchen Sie Rat bei einer anderen Person. 
 
Sie sind im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer. Ihre Pflicht ist zum Beispiel:
  • Sie müssen Ihre Arbeit machen
  • Sie müssen das tun, was Ihr Arbeitgeber sagt
  • Sie dürfen keine Betriebsgeheimnisse verraten
  • Sie dürfen kein Bestechungsgeld annehmen
Ihr Chef ist im Arbeitsvertrag der Arbeitgeber. Seine Pflicht ist zum Beispiel:
 
  • Er muss Ihnen Gehalt oder Lohn zahlen
  • Er muss Beiträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. bezahlen
  • Er muss Ihnen Urlaub geben
  • Er muss auf Sie aufpassen
  • Er muss Ihnen ein Zeugnis geben, wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden
Ein Arbeitsvertrag wird normal schriftlich gemacht. Sie können den Arbeitsvertrag aber schriftlich oder mündlich machen. Wenn Ihr Arbeitgeber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag machen will, dann sollten Sie vorsichtig sein.
 
Das sollte im Arbeitsvertrag stehen:
 
  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • Der Name und die Adresse Ihres Arbeitgebers
  • Der Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses
  • Die Dauer des Arbeitsverhältnisses (Falls Sie einen befristeten
  • Arbeitsvertrag bekommen)
  • Die Beschreibung Ihrer Arbeit
  • Die Dauer der Probezeit
  • Kündigungsfristen
  • Die Höhe Ihres Gehalts
  • Die Zahl Ihrer Urlaubstage
  • Andere wichtige Informationen für Ihr Arbeitsverhältnis
Hier finden Sie eine Broschüre mit arbeitsrechtlichen Informationen der Bundesagentur für Arbeit in verschiedenen Sprachen:
 
 
Hier finden Sie auch Informationen zum Arbeitsvertrag:
 
 

In Deutschland gibt es Vollzeitstellen und Teilzeitstellen. Mit einer Vollzeitstelle arbeiten Sie normal 40 Stunden in der Woche. Mit einer Teilzeitstelle arbeiten Sie weniger als 40 Stunden in der Woche.
Die Tage von Montag bis Samstag sind Werktage. Sie dürfen an Werktagen arbeiten. Sie dürfen auch nachts oder in Schicht arbeiten. In Schicht arbeiten heißt, dass Sie zu verschiedenen Tageszeiten arbeiten. Diese Tageszeiten wechseln immer wieder. In vielen Berufen dürfen Sie auch am Sonntag und am Feiertag arbeiten.
 
Zum Arbeitszeitgesetz geht es hier.
 

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mindestens 4 Wochen Urlaub geben. Wenn Sie 6 Tage in der Woche arbeiten, sind das 24 Werktage Urlaub. Die meisten Betriebe arbeiten aber nur von Montag bis Freitag. Dann sind es nur 20 Tage Urlaub.
 

Wenn Sie krank sind, müssen Sie das sofort Ihrem Arbeitgeber sagen. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen 6 Wochen lang Ihr volles Gehalt, wenn Sie krank sind. Nach den 6 Wochen bekommen Sie von der Krankenkasse Geld. Der Betrag ist nicht so hoch wie Ihr Gehalt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie mehr dazu wissen möchten.
 

In Deutschland gibt es Kündigungsfristen. Für diese Fristen gibt es ein Gesetz.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Sie einhalten.
 
Hier finden Sie die Informationen für die Kündigungsfristen.
 
Haben Sie noch Fragen…? Dann melden Sie sich beim Team des Welcome Center Sozialwirtschaft. Wir helfen Ihnen gerne weiter.