Anerkennung und Qualifizierung

 

Was bedeutet Anerkennung?

Anerkennung bedeutet: Eine ausländische Berufs-Qualifikation ist mit einer deutschen Berufs-Qualifikation rechtlich gleichwertig. Wenn deutsche Behörden die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation überprüfen, heißt das „Anerkennungsverfahren“ oder „Gleichwertigkeitsprüfung“. 
 

Sie wollen in Deutschland arbeiten?

Sie haben in Ihrem Heimatland einen Beruf gelernt und möchten in Deutschland arbeiten? Dann sollten Sie zuerst prüfen, ob Ihr Beruf reglementiert ist oder nicht. Hier können Sie prüfen, ob Ihr Beruf reglementiert ist. 
 
 

In Deutschland gibt es reglementierte Berufe. Es heißt auch zulassungspflichtige Berufe. Sie dürfen in diesen Berufen nur arbeiten, wenn Sie bestimmte Qualifikationen haben. Wenn Sie in Ihrem Heimatland einen reglementierten Beruf gelernt haben, müssen Sie ihn in Deutschland anerkennen lassen. Sie dürfen erst danach in Ihrem Beruf arbeiten. Reglementierte Berufe sind zum Beispiel: Ärzte/Ärztinnen (wenn sie Patienten behandeln), Pflegefachkräfte, Erzieher/Erzieherinnen.  
 
Erfahrungs-Berichte: Das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de informiert über Anerkennung und Qualifizierung von Berufen. Außerdem berichten ausländische Fachkräfte über Ihre Erfahrungen in den Bereichen Gesundheit und Erziehung und Soziales.
 

Wenn Sie einen nicht-reglementierten Beruf gelernt haben, dürfen Sie in Deutschland ohne besondere Erlaubnis arbeiten. Wenn Ihr Heimatland nicht zur EU gehört, benötigen Sie aber einen Aufenthaltstitel. Sie dürfen nur mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland arbeiten. Sie benötigen keine Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikationen. 
 
Beispiele für nicht-reglementierte Berufe:
  • Büro-Fachkraft
  • Medizinische Fach-Angestellte in einer Arztpraxis
  • Soziale Beratung (wenn der Arbeitgeber keine Anerkennung verlangt)
 
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihren Beruf anerkennen lassen. Auch wenn Sie diese Anerkennung offiziell nicht brauchen. Damit haben Sie bessere Möglichkeiten, eine Stelle zu finden. Und Sie können mehr Geld für Ihre Arbeit bekommen.
 
Es gibt eine Ausnahme, für die Sie eine Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation benötigen. Auch wenn Sie einen nicht-reglementierten Beruf haben:
 
  • Sie sind keine akademische Fachkraft
  • Ihr Heimatland gehört nicht zur EU
Sie bekommen nur ein Visum oder ein Aufenthalts-Recht, wenn Ihre berufliche Qualifikation anerkannt ist.
  
 

Manche akademische Ausbildungen können Sie nicht anerkennen lassen. Das sind zum Beispiel Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften oder Sprachwissenschaften.
Sie können aber Ihr ausländisches Hochschulzeugnis von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) prüfen lassen. Die ZAB schreibt dann eine sogenannte Bewertung. 
In der Bewertung steht: 
  • wie lange Sie studiert haben
  • was Sie studiert haben
  • ob sich Ihr Studium mit einem Deutschen Studium vergleichen lässt.
Die Bewertung ist in allen Bundesländern von Deutschland gültig.
Die Bewertung ist keine Anerkennung! Die Bewertung bestätigt aber, dass Sie eine akademische Ausbildung haben. Ihrem neuen Chef kann die Bewertung helfen. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
 

Mehr zum Thema Anerkennung

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Anerkennungsverfahren:
 
 

Es gibt verschiedene Behörden, die Ihre ausländische Ausbildung prüfen und anerkennen. Zum Beispiel Regierungspräsidien, Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern.  
Hier finden Sie Hilfe. 
 

Eine Behörde vergleicht ausländische Bildungsabschlüsse mit deutschen Bildungsabschlüssen. Das heißt auch Gleichwertigkeitsprüfung. 
Die Behörde prüft diese Unterschiede: 
 
  • Wie lange dauert die Ausbildung oder das Studium?
  • Welchen Inhalt hat die Ausbildung oder das Studium?
  • Wie lange haben Sie in diesem Beruf gearbeitet?
 
Es ist wichtig, dass Sie dazu Zeugnisse vorlegen können. Zum Beispiel über Inhalte von Studium und Ausbildung oder über die Arbeit. Manchmal brauchen Sie auch ein Zertifikat über Ihre Deutschkenntnisse. Jede Behörde entscheidet, welche Unterlagen Sie bringen müssen. Informieren Sie sich, bevor Sie den Antrag stellen.
 

  1. Es gibt keine großen Unterschiede. Oder es gibt große Unterschiede. Sie haben aber so viel Berufserfahrung, dass der Unterschied egal ist.
    → Sie erhalten die volle Gleichwertigkeit
  2. Es gibt große Unterschiede. Und Sie haben keine oder zu wenig Berufserfahrung. 
    → Sie erhalten eine teilweise Gleichwertigkeit (Teilanerkennung)
    Sie können einen sogenannten Anpassungslehrgang besuchen. Oder eine Kenntnisprüfung machen. Dann können Sie die volle Gleichwertigkeit bekommen.
  3. Die Unterschiede sind zu groß. Auch falls Sie Berufserfahrung haben. Es besteht keine Gleichwertigkeit.
    → Sie bekommen keine Anerkennung
 

Es gibt verschiedene Anerkennungsstellen. Jede Anerkennungsstelle entscheidet, welche Unterlagen Sie bringen müssen. Informieren Sie sich, bevor Sie den Antrag stellen.
Fragen Sie die Anerkennungsstelle: 
  • welche Unterlagen Sie bringen müssen
  • in welcher Form Sie die Unterlagen bringen müssen (Brief oder E-Mail)
Wenn Sie Unterlagen übersetzen lassen müssen, nehmen Sie einen öffentlich vereidigten Übersetzer. Es ist egal, ob der Übersetzer in Ihrem Heimatland wohnt oder in Deutschland. 
Hier finden Sie öffentlich vereidigte Übersetzer. 
 

In den ersten 4 Wochen prüft die Behörde, ob sie die richtige Behörde zum Prüfen ist. Die Behörde prüft auch, ob Sie alle Unterlagen gebracht haben. Wenn alle Unterlagen da sind, hat die Behörde 3 Monate Zeit für die Gleichwertigkeitsprüfung. 
 

Ein Verfahren kostet zwischen 100 und 600 Euro. Das ist von Behörde zu Behörde verschieden. Sie müssen die Kosten für das Verfahren selbst bezahlen. Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, können Sie die Bezahlung des Verfahrens bei der Arbeitsagentur / Jobcenter beantragen. Die Arbeitsagentur / Jobcenter entscheidet dann, ob sie die Kosten bezahlt. Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie ein Anerkennungsverfahren machen. Sie können manchmal auch eine andere finanzielle Förderung für das Anerkennungsverfahren bekommen. Es gibt zum Beispiel den Anerkennungszuschuss. Weitere Informationen finden Sie hier
 

Wenn Sie einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit bekommen haben heißt das: Es gibt große Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und der deutschen Qualifikation. Der Bescheid beschreibt die Unterschiede.
 
Sie können die Unterschiede mit verschiedenen Möglichkeiten ausgleichen: Sie können einen Qualifizierungs-Kurs besuchen, zum Beispiel eine „Anpassungsqualifizierung“. Oder eine Kenntnisprüfung machen. Dann können Sie die volle Gleichwertigkeit bekommen. Lassen Sie sich beraten!  
 

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung haben, dann lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Antrag stellen. Das kann viel Zeit sparen. 
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben! Oder nehmen Sie Kontakt zu diesen Beratungs-Stellen auf:
 
Wenn Sie in Baden-Württemberg sind oder wenn Sie im Ausland sind und in Baden-Württemberg arbeiten möchten:
Sie können Sie sich an die Beratungszentren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen der Liga der freien Wohlfahrtspflege und des IQ-Netzwerkes wenden. Es gibt Beratungsstellen in Mannheim/Karlsruhe (für den Regierungsbezirk Karlsruhe), in Stuttgart (für den Regierungsbezirk Stuttgart), in Freiburg (für den Regierungsbezirk Freiburg), in Aalen (für die Region Ostwürttemberg) und in Ulm (für den Regierungsbezirk Tübingen).
 
Wenn Sie noch im Ausland sind:
Sie können sich auch an eine der folgenden Beratungsstellen wenden:
 

 


Welche Qualifizierungsmaßnahmen gibt es?

Qualifizierungsmaßnahmen sind Kurse oder Praktika zur Fortbildung.
 
Wenn Sie einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten, müssen Sie eventuell eine der folgenden Fortbildungen machen:
  • Anerkennungs-Praktikum
  • Kenntnis-Prüfung
Hier finden Sie geförderte Projekte, mit denen Sie sich vorbereiten können:
 
 

Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker mit Abschlüssen aus dem Ausland brauchen eine Anerkennung ihres Berufs-Abschlusses, um in Baden-Württemberg in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen. Sie beantragen die Anerkennung eines ausländischen akademischen Gesundheitsberufs beim Regierungspräsidium in Stuttgart. 
 
Für Personen mit akademischen Gesundheitsberufen aus dem Ausland gibt es spezielle Qualifizierungsangebote. Hier finden Sie einige Anbieter: 
 
  • Freiburg International Academy (FIA)
    Die FIA bietet Sprachkurse und Vorbereitungs-Kurse für Pflegefachkräfte, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker an. Sie können hier Module buchen, zum Beispiel: allgemeine Deutschkurse bis Stand B2, Fach-Sprachkurse bis Stand C1 und Vorbereitungs-Kurse auf die Kenntnis-Prüfung. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.fia-academy.de/
  • Interkulturelles Zentrum Freiburg (ICF)
    Das ICF bietet Sprachkurse und Vorbereitungs-Kurse für Pflegefachkräfte, Ärzte und Apotheker an. Das Angebot enthält unter anderem Vorbereitungs-Kurse für die Fach-Sprach-Prüfung und die Kenntnis-Prüfung. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.icf-centrum.de/angebot/qualifizierungsprogramme/
  • Internationales Sprachzentrum Dialogo (ISD)
    Das ISD bietet Vorbereitungs-Kurse für die Fach-Sprach-Prüfung für ausländische Ärzte an. Mehr Informationen finden Sie hier: https://isd-freiburg.de/deutschkurse-deutsch-kurse-freiburg/
 

Lehrer werden in Deutschland auch als Lehrkräfte bezeichnet. Lehrkräfte mit einem Abschluss aus dem Ausland brauchen Deutsch auf dem Niveau C2 oder C1 + Sprachkolloquium (Prüfungsgespräch) und eine staatliche Berufs-Zulassung/Anerkennung, um an staatlichen Schulen in Baden-Württemberg arbeiten zu können. Eine kostenlose Bewertung sowie die Anerkennung des Lehrer-Abschlusses können sie beim Regierungspräsidium Tübingen beantragen.    
 
Lehramtsqualifikationen aus dem Ausland umfassen oft nur ein Unterrichtsfach; in Deutschland sind es dagegen zwei. Daher wird für die volle Anerkennung meist ein Nachstudium mit anschließendem unbezahltem Anpassungs-Lehrgang verlangt. Das Nachstudium ist im Falle der Grundschule und Sekundarstufe 1 an einer der sechs Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg möglich. 
 
In Baden-Württemberg gibt es außerdem spezielle Begleit-Programme für internationale Lehrkräfte an drei Pädagogischen Hochschulen - ab Deutsch B2. Weitere Informationen zu den Programmen und zur Bewerbung finden Sie unter: 
Auch ohne die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation haben internationale Lehrkräfte die Möglichkeit, über den Direkteinstieg an staatlichen Schulen in Baden-Württemberg angestellt zu werden. Aus den bisherigen Studienleistungen müssen sich zwei Lehrfächer ableiten lassen, die an der Schule unterrichtet werden. Außerdem müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 oder C1 + Sprachkolloquium nachgewiesen werden. Außerdem besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, eine Stelle an Privatschulen anzunehmen. Hier finden Sie weitere Informationen und Übersichten von Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg:
 
 

Pädagogische Fachkräfte aus dem Ausland brauchen eine Anerkennung ihres ausländischen Berufs-Abschlusses, um in Baden-Württemberg als Fachkraft arbeiten zu können. Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung als Erzieher/in oder Sozialpädagogische Assistent/in beim Regierungspräsidium Stuttgart. 
 
Meist bekommen sie eine Teil-Anerkennung und müssen eine Nach-Qualifizierung absolvieren, um die volle Anerkennung zu bekommen. Die folgenden Projekte unterstützen sie auf dem Weg zur Anerkennung als pädagogische Fachkraft: 
 
 

Pflege- und andere Gesundheitsfachkräfte mit Abschlüssen aus dem Ausland brauchen eine Anerkennung ihres Berufs-Abschlusses, um in Baden-Württemberg als Fachkraft arbeiten zu können. Sie beantragen die Anerkennung beim Regierungspräsidium in Stuttgart:
 
Meistens bekommen Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland eine Teil-Anerkennung und müssen eine Nachqualifizierung absolvieren, um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können. Sie haben die Wahl zwischen einer Kenntnis-Prüfung (Vorbereitungs-Kurs und Prüfung) oder einem Anpassungs-Lehrgang (Praktikum). Weitere Informationen finden Sie auch hier:
 
Die folgenden Projekte unterstützen sie auf dem Weg zur Anerkennung:  
 
 

 

Sie wollen studieren?

Sie können in Deutschland ein Studium machen. Dazu besuchen Sie eine Hochschule. Deutschland hat viele Hochschulen. Jede Hochschule hat eigene Gesetze. Jede Hochschule prüft selbst, ob Sie dort studieren dürfen. Die Hochschule prüft auch, wenn Sie ein Studium in Ihrem Heimatland begonnen haben. Sie prüft dann, ob Sie damit in Deutschland weiter studieren dürfen.
Bewerben Sie sich am besten an mehreren Hochschulen. 
Die verschiedenen Hochschulen finden Sie hier.
Informationen in englischer Sprache zum Studium in Baden-Württemberg finden Sier hier.
 
Haben Sie noch Fragen…? Dann melden Sie sich beim Team des Welcome Center Sozialwirtschaft. Wir helfen Ihnen gerne weiter.