Zuständig für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege ist das Regierungspräsidium Stuttgart (RP, Referat 98, Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe). Hier finden Sie weitere Informationen:
Im März 2025 hat das Regierungspräsidium in einer Informationsveranstaltung des Welcome Centers Sozialwirtschaft über das Anerkennungsverfahren und den Anpassungslehrgang für internationale Pflegekräfte informiert. Hier finden Sie die Präsentation des Regierungspräsidiums vom 06. März 2025:
Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart
