Anerkennung und Qualifizierung

 

Warum Anerkennung?

Die meisten Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen sind reglementiert, d.h. die Ausübung ist an eine staatliche Erlaubnis gebunden. Möchten Sie eine internationale Fachkraft zur Ausübung eines reglementierten Berufes einstellen? Dann muss die Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland vorliegen bzw. beantragt werden. 
Bei Staatsangehörigen aus Drittstaaten ist der Antrag auf Anerkennung aus dem Ausland Voraussetzung für den Visumsantrag, z.B. in folgenden Fällen:
  • Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§16d AufenthG)
  • Visum zum Arbeiten für Fachkräfte (§18 AufenthG)

 

Anerkennungs- und Qualifizierungsverfahren im Überblick

Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Verfahren zur  Anerkennung und Qualifizierung bei ausländischen Berufsabschlüssen: 
 
 

Im Anerkennungsverfahren wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss (Referenzberuf) festgestellt. Hierzu werden der ausländische und der deutsche Berufs- bzw. Studienabschluss miteinander verglichen. Am Ende erhält die Fachkraft einen offiziellen Bescheid. Darin steht, ob ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird. Oftmals müssen für die Anerkennung Deutschsprachkenntnisse nachgewiesen werden. Je nach Beruf sind die Verfahren, die zuständigen Stellen und die zu erbringenden Deutschkenntnisse unterschiedlich. Lassen Sie sich daher immer beraten!
 

Als Unternehmen können Sie auch Fachkräfte einstellen, die für die volle Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses noch betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren müssen. Wird eine ausländische Qualifikation nur „teilweise“ anerkannt, dann bestehen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation. Die Fachkraft erhält dann einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit der Qualifikation, in dem diese Unterschiede genau beschrieben werden. Je nach Beruf hat die Fachkraft die Möglichkeit, eine „Anpassungsqualifizierung“ in einem Unternehmen in Deutschland zu absolvieren, um die volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses zu erreichen. 
Bei der Einstellung für betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen müssen Sie als Arbeitgeber einige Voraussetzungen beachten. Sie möchten Näheres dazu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung! 
 

Zuständig für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege ist das Regierungspräsidium Stuttgart (RP, Referat 98, Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe). Hier finden Sie weitere Informationen: 
 
Im März 2025 hat das Regierungspräsidium in einer Informationsveranstaltung des Welcome Centers Sozialwirtschaft über das Anerkennungsverfahren und den Anpassungslehrgang für internationale Pflegekräfte informiert. Hier finden Sie die Präsentation des Regierungspräsidiums vom 06. März 2025:

Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart

 

 


Welche Qualifizierungsmaßnahmen gibt es?

Wenn Sie einen Defizitbescheid erhalten und entweder ein Anerkennungspraktikum oder eine Kenntnisprüfung absolvieren müssen, gibt es aktuell mehrere Möglichkeiten der Vorbereitung über geförderte Projekte:  
 
 

Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker mit Abschlüssen aus dem Ausland brauchen eine Anerkennung ihres Berufs-Abschlusses, um in Baden-Württemberg in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen. Sie beantragen die Anerkennung eines ausländischen akademischen Gesundheitsberufs beim Regierungspräsidium in Stuttgart. 
 
Für Personen mit akademischen Gesundheitsberufen aus dem Ausland gibt es spezielle Qualifizierungsangebote. Hier finden Sie einige Anbieter: 
 
  • Freiburg International Academy (FIA)
    Die FIA bietet Sprachkurse und Vorbereitungs-Kurse für Pflegefachkräfte, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker an. Sie können hier Module buchen, zum Beispiel: allgemeine Deutschkurse bis Stand B2, Fach-Sprachkurse bis Stand C1 und Vorbereitungs-Kurse auf die Kenntnis-Prüfung. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.fia-academy.de/
  • Interkulturelles Zentrum Freiburg (ICF)
    Das ICF bietet Sprachkurse und Vorbereitungs-Kurse für Pflegefachkräfte, Ärzte und Apotheker an. Das Angebot enthält unter anderem Vorbereitungs-Kurse für die Fach-Sprach-Prüfung und die Kenntnis-Prüfung. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.icf-centrum.de/angebot/qualifizierungsprogramme/
  • Internationales Sprachzentrum Dialogo (ISD)
    Das ISD bietet Vorbereitungs-Kurse für die Fach-Sprach-Prüfung für ausländische Ärzte an. Mehr Informationen finden Sie hier: https://isd-freiburg.de/deutschkurse-deutsch-kurse-freiburg/
 

Lehrer werden in Deutschland auch als Lehrkräfte bezeichnet. Lehrkräfte mit einem Abschluss aus dem Ausland brauchen Deutsch auf dem Niveau C2 oder C1 + Sprachkolloquium (Prüfungsgespräch) und eine staatliche Berufs-Zulassung/Anerkennung, um an staatlichen Schulen in Baden-Württemberg arbeiten zu können. Eine kostenlose Bewertung sowie die Anerkennung des Lehrer-Abschlusses können sie beim Regierungspräsidium Tübingen beantragen.    
 
Lehramtsqualifikationen aus dem Ausland umfassen oft nur ein Unterrichtsfach; in Deutschland sind es dagegen zwei. Daher wird für die volle Anerkennung meist ein Nachstudium mit anschließendem unbezahltem Anpassungs-Lehrgang verlangt. Das Nachstudium ist im Falle der Grundschule und Sekundarstufe 1 an einer der sechs Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg möglich. 
 
In Baden-Württemberg gibt es außerdem spezielle Begleit-Programme für internationale Lehrkräfte an drei Pädagogischen Hochschulen - ab Deutsch B2. Weitere Informationen zu den Programmen und zur Bewerbung finden Sie unter: 
Auch ohne die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation haben internationale Lehrkräfte die Möglichkeit, über den Direkteinstieg an staatlichen Schulen in Baden-Württemberg angestellt zu werden. Aus den bisherigen Studienleistungen müssen sich zwei Lehrfächer ableiten lassen, die an der Schule unterrichtet werden. Außerdem müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 oder C1 + Sprachkolloquium nachgewiesen werden. Außerdem besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, eine Stelle an Privatschulen anzunehmen. Hier finden Sie weitere Informationen und Übersichten von Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg:
 
 

Pädagogische Fachkräfte aus dem Ausland brauchen eine Anerkennung ihres ausländischen Berufs-Abschlusses, um in Baden-Württemberg als Fachkraft arbeiten zu können. Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung als Erzieher/in oder Sozialpädagogische Assistent/in beim Regierungspräsidium Stuttgart. 
 
Meist bekommen sie eine Teil-Anerkennung und müssen eine Nach-Qualifizierung absolvieren, um die volle Anerkennung zu bekommen. Die folgenden Projekte unterstützen sie auf dem Weg zur Anerkennung als pädagogische Fachkraft: 
 
 

Pflege- und andere Gesundheitsfachkräfte mit Abschlüssen aus dem Ausland brauchen eine Anerkennung ihres Berufs-Abschlusses, um in Baden-Württemberg als Fachkraft arbeiten zu können. Sie beantragen die Anerkennung beim Regierungspräsidium in Stuttgart:
 
Meistens bekommen Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland eine Teil-Anerkennung und müssen eine Nachqualifizierung absolvieren, um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können. Sie haben die Wahl zwischen einer Kenntnis-Prüfung (Vorbereitungs-Kurs und Prüfung) oder einem Anpassungs-Lehrgang (Praktikum). Weitere Informationen finden Sie auch hier:
 
Die folgenden Projekte unterstützen sie auf dem Weg zur Anerkennung:  
 
 

Beratung bei Fragen zu Anerkennung und Qualifizierung: 
Das IQ Netzwerk finanziert in einigen Städten in Baden-Württemberg sogenannte Anerkennungsberatungsstellen. Diese beraten seit einigen Jahren Menschen, die die Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildung in Deutschland beantragen wollen. Die aktuellen Kontaktdaten dieser Stellen finden sie hier:
Weitere Informationen für Unternehmen finden Sie auch hier:
 
 
Haben Sie noch Fragen…? Dann melden Sie sich beim Team des Welcome Center Sozialwirtschaft. Wir helfen Ihnen gerne weiter.