Mehr Zeit für die Jobsuche: 6 statt 3 Monate nach Verlust des Arbeitsplatzes

- 11.09.2026 - 

Der Aufenthalt nach § 18ff AufenthG ist an eine konkrete Stelle gebunden. Bei Jobverlust muss die Aufenthaltserlaubnis geändert werden. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (MDWG) haben Fachkräfte künftig 6 statt 3 Monate Zeit für die Stellensuche.

Weitere Informationen zur Neuregelung finden Sie im neuen Merkblatt des Welcome Centers Sozialwirtschaft: