Die EU-Länder haben den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2028 verlängert. Ukrainer*innen dürfen sich dadurch ein weiteres Jahr in der EU aufhalten und arbeiten.
Verlängerter Aufenthalt für Ukrainer*innen
- 08.09.2026 -
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union: Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wird bis März 2028 verlängert - Consilium
Pressemitteilung Bundesministerium des Inneren: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/08/anderung-aufenthalt-ukrainer.html



