Gesetz zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren in Heilberufen

- 24.04.2026 - 

Am 26. März 2026 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass die Anerkennungsverfahren von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Apotheker*innen und Hebammen entbürokratisieren, vereinheitlichen und digitalisieren soll.

 
  • Die direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung ist nur noch wahlweise möglich.
  • Insbesondere für den ärztlichen Bereich wird klargestellt, dass es sich bei der Kenntnisprüfung um eine Berufszulassungsprüfung handelt: Sie soll sich nicht auf etwaige Defizite konzentrieren, sondern gleiche Standards für alle anlegen.
  • Die Bundesländer haben künftig die Möglichkeit, sprachliche Kompetenzen von Antragstellenden aus Drittstaaten bereits vor der Berufsqualifikation zu prüfen.
  • Hebammen aus Drittstaaten können sich künftig für den Verzicht auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung entscheiden, um direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren.
  • Als Alternative zur schriftlichen Übermittlung und Form ist künftig eine elektronische Übermittlung (z.B. Datenaustausch zwischen Behörden) und die elektronische Form (z.B. Verzicht auf die Approbation) zulässig.
  • Die Länder sollen künftig die Möglichkeit haben, bereits bestehende Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Berufserlaubnis untereinander zu klären.
  • In Ausnahmefällen kann die Berufserlaubnis für Ärzte und Zahnärztinnen künftig auch unbefristet erteilt werden.
  • Die Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis wird eingeführt für ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Qualifikationen Beruf aus EU/EWR/gleichgestellten Staaten, die dem Berufsbild in Deutschland nur partiell entsprechen.
  • Der Entwurf sieht zudem Erleichterungen in den Gesetzen für Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten (ATA/OTA) und Hebammen vor.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. November 2026 in Kraft treten.
 
Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.