Aktualisierte Informationen für Arbeitgeber §45c AufenthG
Hier finden Sie eine aktualisierte Version des neuen Informationsblatts der Welcome Center Baden-Württemberg mit wichtigen Informationen zur Informationspflicht für Arbeitgeber.
Seit dem 1.1.2026 müssen Arbeitgeber auf der Grundlage von § 45c AufenthG Arbeitnehmer*innen aus Drittstaaten bei einer Beschäftigung spätestens am 1. Arbeitstag über die Möglichkeit einer Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch das Beratungsangebot „Faire Integration“ informieren. Das neue Informationsblatt der Welcome Center Baden-Württemberg gibt Auskunft über "Faire Integration" und weitere Beratungsangebote für Arbeitnehmer*innen, die aus dem Ausland zuziehen.
Das Informationsblatt ist hier zum Download verfügbar:



